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Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel werden die Kosten für Diagnostik und Therapie von den gesetzlichen bzw. privaten
Krankenkassen übernommen.
Besondere Leistungsangebote, wie spezielle Untersuchungen, Stellungnahmen oder Befundberichte,
die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, stellen wir Ihnen nach vorheriger Absprache
entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung.
Bei privat versicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung ebenfalls entsprechend der ärztlichen
Gebührenordnung (GOÄ). Die Abrechnung erfolgt über eine privatärztliche Verrechnungsstelle.